Am 22.12.2009 reichte die BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) die Klage ein mit der sie die Feststellung begehrt, dass die Behörde verpflichtet ist, wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages im Jahre 1991 und wegen arglistiger Täuschungen im Zusammenhang mit den damaligen Vorgängen alle der Klägerin entstandenen und noch entstehenden Schäden zu ersetzen.
Der Rechtstreit ist nach Berlin verwiesen worden und ist wird dort beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 105 O 84/17 geführt.
Alle bisher vorgelegten Schriftsätze der Parteien und die Verfügungen der Gerichte sind in der Chronologie nach Datum geordnet aufgeführt. Alle als Anlage in des Verfahren eingeführten Dokumente werden vollständig nach Anlagen der Klägerin bzw. Anlagen der Beklagten dokumentiert. Neu hinzukommende Schriftstücke werden chronologisch ergänzt, so dass eine vollständige Transparenz des Verfahrens gewährleistet ist.